Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG)

(Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Einigungspapier )

  • Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate bis zum 30. September 2023.
  • Die Auszubildenden der Länder erhalten eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro.
  • Das monatliche Entgelt erhöht sich zum 01.12.2022 um 50 Euro.

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